Aufklärungspflicht

Aufklärungspflicht

Die Aufklärungspflicht ist im Patientenrechtegesetz geregelt. 


Das Patientenrechtegesetz verankert das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches und schreibt wesentliche Rechte der Patientinnen und Patienten wie z. B. das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen fest.



Patientenrechte


  • das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen,


  • das Recht auf Information und Aufklärung,


  • das Recht auf Selbstbestimmung, das bedeutet, dass eine medizinische Maßnahme nur nach erfolgter Einwilligung erfolgen darf.




Zudem gelten vor kosmetischen Operationen strengere Auflagen bei der Aufklärung. 



Die Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler wird zudem sichergestellt, dass die Patientinnen und Patienten ihre Rechte im Falle von Behandlungsfehlern wirksam durchsetzen können.



Wir haben dazu für euch ein Video erstellt, mit allen wichtigen Faktoren. 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit